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Tierschutz

Tierschutz

Seit Anfang der 90er Jahre ist die Tierschutz-Verordnung in Kraft. Sie regelt die Tierhaltung und den Umgang mit Tieren. Die Grundsätze der Tierhaltung sind in Art. 3 TSchV (Tierschutz-Verordnung) festgehalten. Die Haltung der Nutztiere nach den Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung ist Voraussetzung für die Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN).

Mit der Grundkontrolle Tierhaltung wird festgestellt, ob die gesetzlichen Anforderungen in der ganzen Tierhaltung eingehalten werden. Sie ist Teil der Transparenz in der gesamten Kette der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion.

Die wichtigsten Daten finden sie in den Dokumenten

Tierschutzkontrollhandbücher