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RAUS – regelmässiger Auslauf

RAUS

Das Tierwohlprogramm RAUS gibt Anreiz, den Tieren Auslauf im Freien zu gewähren und damit den natürlichen Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind die Grundvoraussetzung und müssen eingehalten werden.

Beiträge werden ausgerichtet, wenn alle zur entsprechenden Kategorie gehörenden Tiere nach den Anforderungen gehalten werden. 

Weidebeitrag

Weidebeitrag wird nur für Tiere der Kategorie A ausgerichtet.

Dabei sind mehrere Punkte zu beachten:
  • Wenn eine Kategorie für Weidebeitrag angemeldet wird, müssen alle übrigen Rindviehkategorien mindestens für RAUS angemeldet sein und die Anforderungen erfüllen.
  • Tierkategorien welche bei Weidebeitrag angemeldet sind, müssen vom 1. Mai bis 31. Oktober mindestens 26 Tage/Monat auf einer Weide verbringen. Dabei müssen 70% des täglichen TS-Verzehrs mit Weidefutter gedeckt werden. Zur Einschätzung der mindestens benötigten Fläche zur Deckung des täglichen TS-Verzehrs stellt das BLW ein Berechnungstool zur Verfügung.
  • Der Winterauslauf vom 1. November bis 30. April ist an mindestens 22 Tagen/Monat auf einer Auslauffläche oder Weide zu gewähren (bisher 13 Winter-Auslauftage).

An- und Abmeldung
Die An- und Abmeldung erfolgt anlässlich der Augusterhebung auf Agriportal.

Für die Kontrolle benötigte Dokumente

  • Auslaufjournal
  • Wiesenjournal
  • Skizze Aussenklimabereich für Nutzgeflügel