Kontakt

Bundesprogramme

Strukturdaten

Strukturdaten

Seit dem Jahr 2016 findet die landwirtschaftliche Strukturdatenerhebung jeweils anfangs Jahr statt. Für alle direktzahlungsberechtigten Betriebe ist die Datenerfassung per Internet (Agriportal) obligatorisch. Da die Strukturdaten auch für das Veterinäramt relevant sind, müssen alle Tiere, auch Hobbytierhaltung, gemeldet werden. Der entsprechende Zeitraum für die Erhebung mit den Zugangsdaten wird dem Bewirtschafter bzw. dem Tierhalter vom Landwirtschaftsamt resp. der Gemeinde mitgeteilt.

Weitergehende Informationen über die Strukturdatenerhebung und Anmeldung Direktzahlungen erhalten sie beim Landwirtschaftsamt ihres Wohnkantons oder beim St. Galler Bauernverband.

Bei der Kontrolle handelt es sich meistens um eine Stichprobenkontrolle. Diese umfassen die Deklaration bzw. Bewirtschaftung der Flächen und die vorhandenen Tierbestände.

  • Deklaration der Flächenmasse sowie deren sachgemässe Bewirtschaftung
  • Deklaration der Kulturen sowie deren Ernte und Verwertung
  • Deklaration Einzelbäume / Hochstammfeldobstbäume
  • Deklaration sämtlicher Nutztiere

Für die Kontrolle benötigte Dokumente

  • Betriebsplan
  • Wiesenjournal
  • Feldkalender
  • Betriebsdaten Agriportal