Primärproduktion
Der Begriff Primärproduktion im Lebensmittelbereich umfasst die Erzeugung, die Aufzucht und den Anbau von Pflanzen und Tieren, welche zur Verwendung als Lebensmittel oder Futtermittel bestimmt sind.
Kontrollen im Bereich der tierischen Primärproduktion werden zurzeit lediglich im Kanton Glarus durch den Kontrolldienst KUT durchgeführt. Im Fürstentum Liechtenstein wird die pflanzliche Primärproduktion durch den Kontrolldienst KUT durchgeführt.
Die Vorgaben für die Primärproduktion sind in der Verordnung über die Primärproduktion (VPrP) und in der Verordnung des WBF über die Hygiene bei der Primärproduktion (VHyPrP) enthalten. Für die Milchproduktion gelten zusätzliche Bestimmungen die in der Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP) verankert sind.
Viele Kontrollpunkte werden bereits mit den bestehenden Kontrollen wie den ÖLN- oder den amtstierärztlichen Kontrollen überprüft. Einige Bereiche wie beispielsweise die Rückverfolgbarkeit müssen jedoch zusätzlich überprüft werden.
Für die Kontrolle benötigte Dokumente
- Behandlungsjournal
- Inventarliste Tierarzneimittel (sofern Medikamente an Lager)
- Lieferscheine Produkte und Hilfsmittel
- Aktuelles Tierverzeichnis
- Begleitdokumente Tierarzneimittelvereinbarung
- Checkliste Betriebsbesuch Bestandestierarzt
- Pferdepässe (sofern Pferde vorhanden sind)
- Sachkundennachweis Kastration und/ oder Enthornung
Zusätzlich für Milchproduktionsbetriebe
- Aufzeichnung Schalmtest der vergangenen 3 Jahre
- Servicebericht Melkmaschine
- Untersuchungsergebnis Wasser bei privater Wasserversorgung