Kontakt

Gut dank KUT

Der Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT) prüft Landwirtschaftsbetriebe in den Kantonen St.Gallen und Glarus sowie im Fürstentum Liechtenstein. Unsere Auftraggeber sind die kantonalen Stellen sowie private Labelgeber. Damit tragen wir zur Stärkung des Vertrauens zwischen Produzent und Konsument bei. 

Aktuelles

17.12.2024

ÖLN

Hier findet Ihr mehr Informationen über den Rückblick vom Kontrolljahr 2024 sowie einen Ausblick auf das Kontrolljahr 2025.
27.11.2024

Abdrift und Abschwemmung

Ab dem Jahr 2025 werden die seit dem Jahr 2023 geltenden Vorschriften im Bereich Abdrift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmittel anlässlich der Pflanzenbaukontrolle kontrolliert. Bei jeder Anwendung vom PSM ist ein Adrift-Punkt notwendig. Ein Abschwemmungs-Punkt muss erfüllt werden, sobald eine Parzelle ein Gefälle von mehr als 2% in Richtung einer entwässerten Strasse oder einem Gewässer aufweist.
23.10.2024

Planbilanz jetzt rechnen

Ab dem Jahr 2024 fällt in der Nährstoffbilanz der Fehlerbereich von 10% im Stickstoff und im Phosphor weg. Zudem muss neu pro Hektare emissionsarm begüllte Fläche 6kg Stickstoff in der Nährstoffbilanz eingerechnet werden. Darum sollte für das aktuelle Jahr 2024 der Nährstoffhaushalt mittels Planbilanz überprüft werden, damit noch rechtzeitig auf Überschüsse reagiert werden kann. So kann der Tierbestand noch angepasst, oder Gülle vom Betrieb weggeführt werden.

Füllen Sie das Erhebungsformular aus und senden Sie die Angaben zu Ihrer Bilanz uns zu.
01.01.2024

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023/24 - Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Verordnungspaket Pa. IV. 19.475 treten per 01.01.2024 einige Änderungen für die schweizerische Landwirtschaft in Kraft. Die vorliegende Broschüre von Proconseil, übersetzt von Agridea, bietet in kompakter Form einen umfassenden Überblick.

Weitergehende Informationen zu den Direktzahlungsprogrammen finden sie unter parlamentarische Initiative (Pa.Iv.) auf der Website des Kanton St. Gallen.

Dienstleistungen

Nährstoffbilanz

Als Nachweis für den ÖLN benötigen Sie eine aktuelle Nährstoffbilanz. Dazu ist die Bilanz des abgeschlossenen Kalenderjahres massgebend. Der Kontrolldienst KUT AG rechnet Ihnen die Bilanz in der aktuell anerkannten Version.
Zur Nährstoffbilanz

Programme

RAUS

Das Tierwohlprogramm RAUS gibt Anreiz, den Tieren Auslauf im Freien zu gewähren und damit den natürlichen Bedürfnissen der Tiere gerecht zu werden. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung sind die Grundvoraussetzung und müssen eingehalten werden.
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